Hochschulsprachprüfung (DSH)
Studienbewerber/innen, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor der Aufnahme des Fachstudiums folgende Bedingung erfüllen: Sie müssen nachweisen, dass sie die Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen, die für ihren Studiengang erforderlich sind. Der Nachweis erfolgt durch das Bestehen der DSH.
Die offizielle Bezeichnung für die DSH lautet: "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH). Die DSH ist spätestens ein Jahr nach Zulassung oder Einschreibung für den studienvorbereitenden Deutschkurs abzulegen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der DSH
a) studienvorbereitende Deutschkurse der Universität Köln: "Deutsch als Fremdsprache" Zeugnis von Deutsch IV (CEF B2.2)
b) (ohne studienvorbereitende Deutschkurse): Zulassungsbescheid für das Fachstudium und sehr gute Mittelstufenkenntnisse (Goethe-Zertifikat C1 ZMP - Note: sehr gut oder TestDaF mit der Niveaustufe 4 in 2 schriftlichen Prüfungsteilen und Niveaustufe 3 in den beiden anderen Prüfungsteilen)
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, die an zwei verschiedenen Terminen stattfinden.
Schriftlich (max. 4 Stunden): Verstehen und Verarbeiten eines Hörtextes, vorgabenorientierte Textproduktion, Verstehen und Bearbeiten eines Lesetextes, Verstehen und Bearbeiten wissenschaftssprachlicher Strukturen./ Mündlich (20 Minuten): Nachweis studienrelevanter sprachlicher Handlungen wie z.B. Erörtern, Bewerten, Exemplifizieren und Informieren.
Voraussetzung für die Zulassung zum Fachstudium an der Kölner Uni ist DSH-2 mindestens 67% (DSH-3 mindestens 82%) der Anforderungen aus schriftlicher und mündlicher Prüfung
Die DSH kann in der Regel einmal wiederholt werden.